Wenn das Gehalt nicht reicht und Oma nicht ans Telefon gehen will
Das Ausbildungsgehalt fällt in den meisten Fällen nicht gerade üppig aus. Abhängig von der eigenen Lebenssituation kann es schwer werden, sich von der Vergütung über Wasser zu halten. Azubis, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, müssen vom Netto-Ausbildungsgehalt die Miete, Essen, Fahrtkosten und vieles mehr bestreiten. Da kann es schon mal eng werden. Wer in der Ausbildungszeit keine finanzielle Unterstützung von seinen Eltern erhalten kann, hat unter Umständen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Wir haben einige Tipps erstellt, wie man sich finanzielle Unterstützung auch in der Ausbildung sichern kann.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Unterstützung für Auszubildende, die in finanzielle Nöte geraten, bietet die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit. BAB muss nicht zurückgezahlt werden. Ziel dieser Förderung ist die Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen beruflichen Qualifikation entgegenstehen. Anspruch auf die BAB haben Auszubildende während einer betrieblichen Berufsausbildung, die nicht mehr zu Hause wohnen und keine finanzielle Unterstützung vom Elternhaus erhalten können. Der Antrag für die BAB ist bei der örtlichen Agentur für Arbeit einzureichen. Übrigens unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Agentur für Arbeit auch Bewerbung- und Umzugskosten. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit klärt gerne über die Möglichkeiten auf.
BAföG
Wer eine Ausbildung absolviert, kann auf staatliche Unterstützung hoffen. Grundsätzlich stehen die Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – allen Auszubildenden zur Verfügung. Allerdings wird das Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners berücksichtigt, die Berechnung erfolgt immer individuell. Die Höhe des möglichen BAföG-Satzes kann also stark variieren. Der Unterschied zwischen dem sogenannten Schüler-BAföG und Studenten-BAföG ist, dass die Förderung von den Auszubildenden nicht zurückgezahlt werden muss. Studierende stellen den Antrag beim Studierendenwerk ihrer Hochschule und für das Schüler-BAföG ist das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu kontaktieren.
Wohngeld
Diejenigen, die eine schulische Ausbildung oder eine zweite Ausbildung absolvieren, können zur finanziellen Unterstützung Wohngeld beantragen. Voraussetzungen für den Mietzuschuss sind die Volljährigkeit sowie ein Nachweis, dass man nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und die Miete selbst finanzieren muss. Generell gilt: Wer während der Ausbildung BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wohngeld kann man bei der Wohngeldstelle der eigenen Gemeinde beantragen.
Kindergeld
Das Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Im Monat sind das 250 Euro. Wer bereits über 18 Jahre alt ist und gerade eine erste Ausbildung beginnt, kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Kindergeld stellen. Wenn Auszubildende noch bei den Eltern wohnen, erhalten diese das Kindergeld auf ihr Konto. Wer in einer eigenen Wohnung lebt, erhält das Geld von den Eltern oder kann einen Antrag stellen, das Geld auf das eigene Konto überwiesen zu bekommen.
Kredite und Darlehen
Eine weitere Möglichkeit, an finanzielle Unterstützung während der Ausbildung zu gelangen, sind Kredite und Darlehen. Damit du Anspruch auf den Kredit hast, musst du volljährig sein. Es gibt in diesem Bereich private und öffentliche Anbieter, dazu gehört auch die Bundesregierung, die beispielsweise auch als Ergänzung zum BAföG Bildungskredite gewährt. Wer einen Kredit aufnehmen möchte, um sich etwa monatlich Raten zur Sicherung des Lebensunterhalts auszahlen zu lassen, sollte sich gründlich mit den Formalitäten befassen – und sich am besten beraten lassen. Gerade im Internet gibt es unseriöse Anbieter, die mit vermeintlich günstigen Konditionen werben, aber mit verdeckten Kosten arbeiten.
Nebenjob
Gläser polieren und Bier zapfen, Nachtschichten an der Tankstelle oder auf dem Wochenmarkt Gemüse verkaufen? Jobs, die sich mit dem Alltag der Ausbildung vereinbaren lassen, gibt es viele. Wer sich jedoch nicht nur Geld dazuverdienen möchte, sondern auch die Zukunft im Blick hat, sucht im Bereich des späteren Arbeitsumfeldes – und kann so bereits Kontakte knüpfen und Abläufe, etwa in Praxen oder Kliniken, kennenlernen. Insbesondere in größeren Einrichtungen werden häufig Nebentätigkeiten angeboten, die ohne besondere Qualifikationen verrichtet werden können.
Hauptsache, der Ausbildungsweg hat einen bestimmten Beruf als Ziel. Das schließt somit auch betriebliche oder andere weiterführende Ausbildungen mit ein. Grundsätzlich aber endet die Kindergeldzahlung, wenn das Ergebnis der Abschlussprüfung deiner Ausbildung schriftlich vorliegt.
Meister-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ermöglicht Handwerkern und Fachkräften finanzielle Förderungen bei der beruflichen Weiterbildung in Form des Meister-BAföG. Das Meister-BAföG wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen und zu einem Teil als Zuschuss, zum anderen Teil als Darlehen ausgezahlt. Alle Berufsbereiche sind förderungsfähig, aber die Förderung ist an bestimmte Anforderungen gebunden. So muss beispielsweise eine abgeschlossene Erstausbildung nachgewiesen werden. Wer nach einer solchen Förderung eine Selbstständigkeit anstrebt, dem können Teile des Darlehens erlassen werden.
ILLUSTRATION Sarah Matuszewski
TEXT Katharina Grzeca /Anja Nacken