REFORM IN DER PFLEGE: NEUSTART MIT VEREINTEN KRÄFTEN – Pflegeberufereform

REFORM IN DER PFLEGE: NEUSTART MIT VEREINTEN KRÄFTEN – Pflegeberufereform

Aus drei mach eins: Die Pflegeberufereform ordnet ab Januar 2020 die Ausbildung in der Pflege neu. Dafür werden die drei Ausbildungsberufe in der Altenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Gesundheits- und Krankenpflege abgeschafft und im neuen Berufsbild Pflegefachfrau/mann zusammengefasst. Auch finanziell geht es für viele Auszubildende bergauf.

Mehr Kompetenzen, klare Grenzen zur Medizin und ein stärkerer Fokus auf die eigenen Möglichkeiten: Die Pflegeberufereform bringt viele Veränderungen mit sich. 2017 hat der Bundestag das entsprechende Gesetz – das Pflegeberufereformgesetz – verabschiedet und einen neuen Beruf geschaffen: die Pflegefachfrau und den Pflegefachmann. Kern der Novellierung ist Vereinheitlichung der drei ehemaligen Pflegeberufe zu einem Ausbildungsgang. Der neue Abschluss ist EU-weit anerkannt.

Die generalistische Ausbildung ermöglicht den Absolventen, in allen Versorgungsbereichen arbeiten zu können. Die künftigen Pflegefachkräfte sollen nach dem Ende ihrer Ausbildung in der Lage sein, Menschen aller Altersklassen professionell pflegen und begleiten zu können. Damit sollen – so eines der Ziele der Reform – die Pflegeexperten besser für die veränderten Herausforderungen im Arbeitsalltag gewappnet sein. So kämen beispielsweise vermehrt Patienten mit altersbedingten Einschränkungen in Krankenhäuser. In den Pflegeheimen wiederum steigt die Anzahl der Bewohner, die eine medizinische Pflege benötigen, weil sie an chronischen Erkrankungen leiden.

Pflegefachfrauen/männer lösen ab 2020 drei alte Berufsbilder ab.

Wer sich dennoch auf die Alten- oder Kinderkrankenpflege spezialisieren möchte, kann dies weiterhin machen. Nach zwei Ausbildungsjahren haben die Auszubildenden die Möglichkeit, sich für eine Fachrichtung zu entscheiden oder die generalistische Ausbildung fortzusetzen. Außerdem bietet die Reform einen Abschluss zur Pflegeassistenz nach zwei Jahren.

Die Pflegeberufereform stärkt die Stellung der Pflegenden

Im Gesetz sind die sogenannten vorbehaltlichen Tätigkeiten klar geregelt. Sie beschreiben, welche Aufgaben nur von ausgebildetem Pflegepersonal vorgenommen werden dürfen. Auch Organisation, Gestaltung und Steuerung des gesamten Pflegeprozesses fallen in die alleinige Zuständigkeit der Pflege.
Ein weiterer Punkt, der die Ausbildung zur Pflegefachkraft kräftig aufwerten dürfte, ist der flächendeckende Wegfall des Schulgeldes und die Einführung einer Ausbildungsvergütung. Mussten bislang manche Auszubildenden Geld für ihre Ausbildung in den Pflegeschulen bezahlen, ist die neue Ausbildung kostenfrei. Künftig werden die Ausbildungen aus einem gemeinsamen Fond finanziert. Außerdem haben die Auszubildenden einen Rechtsanspruch auf eine „angemessene Ausbildungsvergütung“.

Die Reform enthält zudem erstmals genaue Vorgaben für ein neues berufsqualifizierendes Studium. Es soll den Absolventinnen und Absolventen einen direkten Einstieg in den Beruf ermöglichen. Die Akademisierung soll außerdem der zunehmenden Bedeutung der Pflegeberufe Rechnung tragen.

Voraussetzung für die Ausbildung zum/r Pflegefachmann/frau ist ein Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Absolventen mit Erstem allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) können die Ausbildung absolvieren, wenn sie über weitere Qualifikationen verfügen.

 

TEXT Lutz Timm
FOTO Shutterstock