Fach. Hoch. Schule. Reif.

Fach. Hoch. Schule. Reif.

„Wie soll es nach der Schule weitergehen?“ Diese Frage wird zum Ende der Schulzeit immer wichtiger. Das Abitur oder die Fachhochschulreife bieten dir eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten. Machst du ein Studium oder entscheidest du dich für eine Berufsausbildung? Kombinierst du beides oder machst du etwas ganz anderes? Zur besseren Orientierung haben wir die gängigsten Möglichkeiten für dich zusammengefasst.

Betriebliche Berufsausbildung
Die berufliche Ausbildung findet in Deutschland überwiegend im sogenannten dualen System statt. Das heißt, die praktische Ausbildung wird im Unternehmen vermittelt, während die theoretische Ausbildung in der Berufsschule erfolgt. Mittlerweile gibt es rund 350 verschiedene Ausbildungsberufe, die nahezu jedes Berufsfeld abdecken. Jede/-r Auszubildende schließt mit dem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Der Vertrag regelt Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung. Zudem legt er die Höhe der Ausbildungsvergütung, die Dauer der Probe- und Arbeitszeit fest, den Ausbildungsort und den Urlaubsanspruch. Das Bestehen der Abschlussprüfung markiert das Ende der Ausbildung. Die Abschlussprüfung – in Handswerksberufen die Gesellenprüfung – besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird von den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern organisiert.

Schulische Berufsausbildung
Bei dieser Form der beruflichen Erstausbildung werden die Ausbildungsinhalte an Berufs(fach)schulen oder am Berufscollege vermittelt. Diese rein schulische Ausbildung ist einer dualen Ausbildung gleichwertig, dauert zwischen einem und drei Jahren und findet in Vollzeit statt. Die theoretischen Inhalte werden durch Praktika ergänzt. Für viele Bildungsgänge sind der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss bzw. der Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung Voraussetzung. Einige Berufe können nur über eine schulische Berufsausbildung erlernt werden. Das sind zum Beispiel Pflege- und Gesundheitsberufe wie Altenpfleger/-in oder Physiotherapeut/-in, kaufmännische Assistentenberufe wie Fremdsprachenassistent/-in oder technische Assistentenberufe wie Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in und soziale Berufe wie Erzieher/-in. In der Regel bekommen die Schüler und Schülerinnen keine Ausbildungsvergütung. Ausnahmen gibt es zum Beispiel beim Beruf des/der Gesundheits- und Krankenpfleger/-in.

Duales Studium
Das duale Studium ist eine Kombination aus Ausbildung im Betrieb und Studium an einer (Fach-)Hochschule beziehungsweise Berufsakademie. Duale Studiengänge können zwischen sechs und zehn Semestern dauern. In den meisten Fällen wird während des Studiums ein zusätzlicher Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben. Dafür wird während des Grundstudiums die entsprechende Prüfung bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Wie bei einer dualen Ausbildung erhält der/die Auszubildende während der gesamten Zeit eine Ausbildungsvergütung, die anfallenden Studiengebühren werden in der Regel vom Unternehmen übernommen. Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich von Beruf zu Beruf und wird vom jeweiligen Unternehmen festgelegt. Die Voraussetzung für die Bewerbung für ein duales Studium ist meist die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife. Manchmal ist auch die Fachhochschulreife ausreichend.

Studium an einer Universität
Seit 2010 wurden die Studienabschlüsse in Deutschland im Bachelor- und Master-System vereinheitlicht. Der Bachelorabschluss stellt nun den Regel-
abschluss dar. Das Studium vermittelt wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen. Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium mindestens sechs und höchstens acht Semester.
Der Masterabschluss stellt einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss dar. Masterstudiengänge dienen der fachlichen und wissenschaftlichen Spezialisierung oder Verbreiterung. Das Masterstudium ist auf mindestens zwei und höchstens vier Semester angelegt.
Die Universitäten nehmen die Bewerbungen direkt entgegen. Ausnahmen bilden Bewerbungen für (Zahn-/Tier-)Medizin und Pharmazie. Diese Studiengänge werden von hochschulstart.de (früher ZVS) und nicht von den Universitäten selbst vergeben. Zugangsvoraussetzung ist im Normalfall die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife.

Studium an einer Fachhochschule
Das Studium an der Fachhochschule bietet seinen Studierenden eine starke Praxisorientierung. Lehre und Forschung werden hier mit praxis- und anwendungsorientiertem Schwerpunkt betrieben. Im Rahmen des Studiums an der Fachhochschule werden häufig mehrwöchige Praktika, Projektphasen und oft auch Praktikumssemester absolviert. Viele Fachhochschulen pflegen sehr gute Kontakte zu Unternehmen und helfen ihren Studenten/-innen bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz.
Anfangs boten Fachhochschulen ausschließlich Studiengänge aus dem technischen Bereich an. Im Laufe der Zeit weiteten sie ihr Studienangebot immer weiter aus. Heute werden nahezu alle Studiengänge, die man an Universitäten findet, auch an Fachhochschulen angeboten. Zulassungsvoraussetzung für den Besuch einer Fachhochschule ist die Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Qualifikation wie eine berufliche Hochschulzugangsberechtigung, zum Beispiel ein Meisterbrief.

Hochschulen für öffentliche Verwaltung
Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder bilden Anwärter für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung aus. Das dreijährige Studium ist dual aufgebaut und findet im Wechsel an der Hochschule und in der Ausbildungsbehörde statt. Während des Studiums an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung ist man bereits Beamter/-in auf Widerruf und erhält Anwärterbezüge. Die Voraussetzung ist ein Abitur oder die Fachhochschulreife.

Studium an einer Musik- oder Kunsthochschule
Kunst- und Musikhochschulen sind den Universitäten gleichgestellte Hochschulen, die eine Ausbildung in den bildenden, gestalterischen und darstellenden Künsten sowie in musikalischen Fächern anbieten. Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an einer Musik- oder Kunsthochschule ist neben der Hochschulberechtigung das Einreichen einer Mappe und/oder das Bestehen einer Eignungsprüfung.

Eine junge Frau und ein Kind lachen in die Kamera.

Noch mehr Möglichkeiten

Sonderausbildungen
Sonderausbildungen für Abiturienten/-innen oder Abiturientenausbildungen sind Ausbildungsgänge, die Merkmale einer normalen Berufsausbildung und eines dualen Studiums enthalten. Sie sind eng mit der Wirtschaft verknüpft, sehr praxisnah und bieten eine solide theoretische Ausbildung. Typische Berufe, die durch eine solche Sonderausbildung erlernt werden können, sind Journalist/-in, Informatiker/-in und Betriebs- oder Handelsassistent/-in.

Triales Modell
Beim Trialen Modell kooperieren Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Hochschulen. Auf diese Weise erhalten Absolventen/-innen einen Berufsabschluss und einen Studienabschluss. Das Modell ist einmalig in Schleswig-Holstein. In vier Jahren schließt man eine Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten ab und macht parallel einen Bachelor in Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Westküste in Heide.

Freiwilligendienste
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Es bietet den Teilnehmenden, die ihre Schulpflicht erfüllen, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Chance, als Freiwillige etwas für sich und andere Menschen zu tun. Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 18 Monate.

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist dem Freiwilligen Sozialen Jahr sehr ähnlich. Im Gegensatz dazu leistet man den Freiwilligendienst nicht in einer sozialen Einrichtung, sondern in Naturschutzprojekten, bei Umweltschutzorganisationen, Forstämtern, Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen aus dem Umweltbereich.

Mit dem Wegfall des Wehrdienstes zum 1. Juli 2011 in Deutschland ist auch der Zivildienst ausgesetzt worden. An seine Stelle ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD) getreten.
Engagieren kann sich jeder, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate. Einsatzstellen werden von verschiedenen sozialen Einrichtungen angeboten, aber auch im ökologischen, kulturellen und sportlichen Bereich oder im Katastrophenschutz.

Wer volljährig ist und die Musterung beim Kreiswehrersatzamt erfolgreich besteht, kann als Freiwilliger zur Bundeswehr. Der freiwillige Wehrdienst (FDW) dauert 6 bis 23 Monate, wobei die ersten 6 Monate als Probezeit dienen. Eine weitere Verlängerung ist freiwillig. Freiwillig Wehrdienst-Leistende erhalten einen Wehrsold.

Viele Freiwilligendienste können auch im Ausland abgeleistet werden. Einige Studiengänge rechnen die Zeit als Praktikum an.

TEXT Katharina Grzeca
FOTOS Shutterstock

Dieser Beitrag stammt aus der Sonderveröffentlichung zur Dualen Ausbildung EINBLICK
in Schleswig-Holstein. Das gesamte Magazin gibt es hier.