Sozialversicherungsfachangestellte/r

„Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist“, sagte Otto von Bismarck 1881 zur geplanten Sozialversicherung in Deutschland. Unser Sozialversicherungssystem ist etwas, worum uns viele andere Länder beneiden. Doch bei allem Nutzen für die Gesellschaft entsteht auch sehr viel Arbeit in der Verwaltung… und da kommen Sozialversicherungsfachangestellte ins Spiel.

Worum geht’s?

Als Sozialversicherungsfachangestellte/r berätst du die Kunden deines Versicherungsunternehmens. Du hilfst ihnen dabei, das Zahlenwirrwarr zu verstehen und ihre Rechte auf finanzielle Unterstützung wahrzunehmen. In der Ausbildung kannst du zwischen fünf verschiedenen Fachrichtungen wählen, davon abhängig mit welchem Klientel du arbeiten möchtest. Die Fachrichtungen sind allgemeine Krankenversicherung, knappschaftliche Sozialversicherung, landwirtschaftliche Sozialversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.

Die besten Voraussetzungen?

Gute Noten in Deutsch, Mathe und Englisch sind schon einmal ein guter Anfang. Außerdem ist es wichtig, dass du gut mit Kunden umgehen kannst. Du solltest sorgfältig und verantwortungsbewusst arbeiten und Interesse daran haben, dich stetig weiter zu bilden, denn das Versicherungssystem ändert sich ständig und du musst immer Bescheid wissen.

Woraus besteht die Ausbildung?

Kundenberatung | Versicherungsgesetze | Marketing | Das System der Sozialversicherungen | Kalkulationen | Betriebskunde | Konfliktmanagement | Datenschutz | Informationsbearbeitung | Rechtslehre | Allgemeine Wirtschaftslehre

Welche Perspektiven gibt es?

Nach deiner Ausbildung hast du einige Weiterbildungsmöglichkeiten. Du könntest dich zum/zur Fachwirt/in Krankenkasse, Betriebswirt/in Krankenkasse oder auch zum/zur Fachwirt/in Sozial- und Gesundheitswesen weiterbilden. Die drei Fortbildungen ermöglichen dir neue Aufgabenbereiche und Aufstiegschancen in die Führungsebene. Im Anschluss würde sich auch ein Studium in Sozialversicherung anbieten.

 

* Einschätzungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, Stand März 2019. Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

TEXT Jana Smolka
FOTO Michael Ruff