ME2BE BEWERBUNGSTIPPS – AZUBIGEHALT UND FINANZSPRITZEN
AZUBIGEHALT UND FINANZSPRITZEN
Tipps für eine gute Vorbereitung
Du hast es geschafft! Du hast deine Ausbildung begonnen und nach dem ersten Monat landet auch das erstes Gehalt auf deinem Konto. So schön es auch ist, sein eigenes Geld zu verdienen, eine eigene Wohnung zu beziehen und selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, so schwierig kann es sein, diese Kosten mit dem Azubigehalt zu stemmen.
Azubis verdienen nicht gerade üppig. Je nach Beruf und Region kann die Ausbildungsvergütung außerdem sehr unterschiedlich ausfallen. Bekommt ein Maurer- Azubi um die 780 Euro im ersten Lehrjahr, verdienen angehende Friseurinnen und Friseure etwa 450 Euro. Bedenkt man, welche Kosten anfallen für Miete, Strom, Heizung, Kleidung, Essen, Fahrtkosten, Handy, Freizeit und Hobbies und, und, und – bleibt am Ende des Monats vom Geld nicht mehr viel übrig. Wer in der Ausbildungszeit keine finanzielle Unterstützung von seinen Eltern erhält, hat unter Umständen einen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Dein Ausbildungsgehalt: Brutto ist nicht Netto
Die Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag immer in Brutto angegeben. Da du als Auszubildender aber dazu verpflichtet bist, Steuern und Sozialabgaben zu entrichten, wirst du diesen Betrag nicht auf dein Konto ausgezahlt bekommen. Am Ende des Monats erhältst du immer deinen Netto-Lohn.
Merke dir: Brutto ist dein Gesamtgehalt ... Netto ist dein Gehalt abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
FINANZSPRITZEN
Der Staat investiert in die Zukunft, indem er in dich investiert. Das gilt für künftige Studenten ebenso wie für Anwärter auf einen Ausbildungsplatz. Die verschiedenen Fördergelder sind an Bedingungen geknüpft. Jedoch wird jeder unterstützt, der darauf angewiesen ist.
Berufsausbildungsbeihilfe
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hat zum Beispiel derjenige, der eine eigene Wohnung finanzieren muss, weil die Ausbildungsstätte sehr weit vom Elternhaus entfernt liegt.
Berechnet wird dieser Betrag, der nicht zurückgezahlt werden muss, aus dem Verdienst der Eltern oder eines Partners/einer Partnerin. Die Voraussetzung für BAB ist, dass eine betriebliche und überbetriebliche Ausbildung im dualen System absolviert wird. Wer eine schulische Ausbildung macht, hat keinen Anspruch. Beantragt wird die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesagentur für Arbeit.
BAFÖG
Machst du eine schulische Ausbildung, hast du in der Regel keinen Anspruch auf BAB. Um dennoch finanzielle Unterstützung während deiner Ausbildung zu erhalten, kannst du Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, beantragen. Anders als beim Studenten-BAföG, muss die Förderung von Schülerinnen und Schülern nicht zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird individuell berechnet. Dabei werden dein Einkommen sowie das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners/deiner Partnerin angerechnet. Weitere Voraussetzungen sind, dass du deine Ausbildung an einer weiterführenden Schule machst, jünger als 30 Jahre alt bist und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Einen Antrag für BAföG musst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt einreichen.
Kindergeld
Das Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Im Monat sind das 194 Euro für das erste und das zweite Kind, 200 beziehungsweise 225 Euro für das dritte oder vierte Kind. Falls du schon über 18 Jahre alt bist und gerade eine Ausbildung beginnst, kannst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Kindergeld stellen. Solltest du während deiner Ausbildung bei deinen Eltern wohnen, erhalten sie auch dein Kindergeld. Ziehst du in deine eigene Wohnung, kannst du das Geld von deinen Eltern einfordern oder einen Antrag stellen, dass es direkt auf dein Konto überwiesen wird.
Wohngeld
Wer keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, weil er zum Beispiel eine schulische Ausbildung, ein Duales Studium oder eine zweite Ausbildung macht, kann zur finanziellen Unterstützung Wohngeld beantragen. Voraussetzungen für den Mietzuschuss sind die Volljährigkeit des Auszubildenden, der Ablehnungsbescheid für die BAB sowie ein Nachweis, dass man nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und die Miete selbst finanzieren muss. Der Antrag auf Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle der Gemeinde gestellt, in der sich die Wohnung befindet.