Azubigehalt und Finanzspritzen

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Am Ende des Geldes ist immer noch so viel Monat übrig...

Endlich eigene Kohle verdienen. Yes! Plötzlich aber auch eigene Rechnungen bezahlen müssen. Upps...
Vielen wird erst in diesem Moment bewusst, welchen Komfort man eigentlich im „Hotel Mama“ genossen hat, wenn man von zu Hause auszieht. Dennoch ist es schön, eigenständig zu sein, seine eigene Bude zu haben und selbst verdientes Gehalt zu bekommen, auch wenn man erst einmal lernen muss, damit hauszuhalten. 

Dein Ausbildungsgehalt: Brutto ist nicht Netto

Schon mal im Großmarkt eingekauft und dich an der Kasse gewundert, wie sehr du dich verrechnet hast? Dann bist du entweder tatsächlich kein Mathegenie oder du bist auf die Nettopreise hereingefallen. In manchen Großmärkten ist nämlich der Nettopreis groß ausgezeichnet und darunter – in kleinerer Schrift – liest du das, was du am Ende bezahlen musst: den Bruttopreis. 

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Auch bei deinem Gehalt darfst du nicht enttäuscht sein, wenn du auf deinem Kontoauszug weniger findest, als dein Bruttogehalt dir „versprochen“ hat.

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BRUTTO ist dein Gesamtgehalt ... NETTO ist dein Gehalt abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Verstehe es nicht so, dass dir jemand etwas wegnimmt. Sieh es eher so, dass dir dein Arbeitgeber netterweise noch etwas 

draufpackt, das eben deine anfallenden Steuern und Sozialabgaben mit abdeckt. Und diese Abgaben sind außerdem dein doppelter Boden. 

Solltest du dich später einmal arbeitssuchend melden müssen, kannst du aufgrund dieser Abgaben Arbeitslosengeld beziehen. Weil eben alle in einen Topf einzahlen und denen helfen, die finanzielle Probleme haben. Außerdem investierst du dadurch in deine gesetzliche Altersvorsorge. Für die allermeisten von uns ist es von Vorteil, dass diese Sozialabgaben automatisch abgezogen werden. 

Denn es erfordert sehr viel Disziplin, von sich aus die notwendigen Beträge für später beiseite zu legen!

Und da es dennoch weiterhin schwer fällt, das Ganze positiv zu betrachten, bietet sich folgende Eselsbrücke an, um Brutto von Netto zu unterscheiden. „Netto“ klingt ein bisschen  wie „Nichts“. Und das ist, was nach allen Abzügen übrig bleibt. Zugegeben, ein wenig überspitzt ausgedrückt...

Finanzspritzen

Der Staat investiert in die Zukunft, indem er in dich investiert. Das gilt für künftige Studenten ebenso wie für Anwärter auf einen Ausbildungsplatz. Die verschiedenen Fördergelder sind an Bedingungen geknüpft. Jedoch wird niemand, der auf Unterstützung angewiesen ist, auf der Strecke bleiben.

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BAB:  Die Berufsbildungsbeihilfe

Die BAB ist für die gesamte Dauer deiner ersten Ausbildung vorgesehen. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossener Vertrag für einen Ausbildungsplatz in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Solltest du während deiner Ausbildung noch bei deinen Eltern wohnen, steht dir dieses Fördergeld allerdings nicht zu. Wie viel finanzielle Unterstützung dir letztendlich zugesprochen wird, muss zunächst eingehend geprüft werden.

Das bedeutet eine ganze Menge Papierkram – beispielsweise durch Einkommensnachweise deiner Eltern, Nachweise deines Azubigehalts, der anstehenden Fahrt- und Lebenshaltungskosten etc. Die gute Nachricht: Die BAB muss nicht zurückgezahlt werden.

BAföG: Bundesausbildungsförderungsgesetz

Wer das zehn Mal ganz schnell hintereinander sagen kann, ohne einen Knoten in die Zunge zu bekommen, der kriegt das Geld? So einfach ist das leider nicht... Die Abkürzung ist ein wenig irreführend. Denn das Bundesausbildungsförderungsgesetz setzt fest, wer Anspruch auf finanzielle Hilfe 

während einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums hat (denn in beiden Fällen gibt es erstens kein Gehalt und zweitens fallen fast immer Studiengebühren an). 

Wenn wir BAföG sagen, meinen wir aber meistens nicht dieses Gesetz, sondern das Geld. Bei diesem Geld handelt es sich um ein gezieltes Darlehen für deinen Weg ins Berufsleben. Du beziehst also monatliche finanzielle Unterstützung vom Staat und musst den Betrag, sobald deine Ausbildung abgeschlossen ist und du berufstätig bist, wieder abstottern – zumindest einen gewissen Teil davon. 

 

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BAföG ist unter Studenten sehr gefragt. Für eine betriebliche Ausbildung ist kein BAföG vorgesehen – und für duale Studiengänge nur teilweise. Auch hier wird zunächst eingehend geprüft, ob dir bei deinem familiären Hintergrund überhaupt eine staatliche Unterstützung zusteht. 

Die gute Nachricht: BAföG kannst du auch beziehen, wenn du noch nicht von zu Hause ausgezogen bist. 

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Kindergeld: Bonus für den Nachwuchs

Deutschland gilt als familienfreundliches Land und als Spitzenreiter, wenn es um die Höhe des Kindergeldes geht. Der aktuelle Satz für das erste und zweite Kind beträgt 184 Euro monatlich (Stand 2014). Bedenkt man, was im Alltag für Kosten anfallen – Miete, Strom, Heizung, Kleidung, Schulmaterial, medizinische Versorgung, 

Taschengeld, Freizeit und Hobbies und, und, und – wirkt diese Summe plötzlich gar nicht mehr so groß. 

Vom ersten Lebensmonat bis zur Volljährigkeit ist jedem das Kindergeld sicher. Befindet man sich darüber hinaus noch in der Ausbildung für einen Beruf, kann die Kindergeldzahlung sogar bis zum
25. Lebensjahr fortgezahlt werden. Damit ist allerdings nicht nur eine klassische Ausbildung gemeint, sondern z. B. auch ein Studium. 

Hauptsache, der Ausbildungsweg hat einen bestimmten Beruf als Ziel. Das schließt somit auch betriebliche oder andere weiterführende Ausbildungen mit ein. Grundsätzlich aber endet die Kindergeldzahlung, wenn das Ergebnis der Abschlussprüfung deiner Ausbildung schwarz auf weiß vorliegt.